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Freitag, 14.03.2025 18:00 Uhr

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Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 19.03.2025

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Freitag, 20. November 2015

#Gewusst Ab 2016 kein Kindergeld mehr ohne Steueridentifikationsnummer?

Bestimmt haben Sie auch schon von diesem Gerücht gehört: Eltern, die ihrer zuständigen Familienkasse nicht umgehend die Steueridentifikationsnummer ihrer Kinder mitteilen, sollen ab 2016 kein Kindergeld mehr erhalten.
Tatsächlich und die richtige Informationen sind, Eltern ab Januar 2016 sind dazu verpflichtet, diese Steueridentifikationsnummer ihrer zuständigen Familienkasse mitzuteilen, um doppelte Kindergeldzahlungen künftig zu vermeiden.
Die Familienkassen selbst werden allerdings alle Eltern kontaktieren und sie auffordern, die benötigte Nummer einzureichen. Als Frist zur Abgabe wurde der 31. Dezember 2016 festgelegt. Und das heißt: Damit greift erst ab 2017 die Regelung, dass ohne ein Vorliegen der Steueridentifikationsnummer kein Kindergeld ausbezahlt werden kann.
Und Eltern die Ihren Erstantrag auf Kindergeld stellen, müssen auf dem Antrag sowieso die Steueridentifikationsnummer eintragen, ohne diese wird der Antrag nicht fertig bearbeitet. Das ist schon seit Jahren so.

Tipp: Sollten Sie über die sozialen Medien wie Facebook, WhatsApp, etc. von Freunden, Bekannten Nachrichten lesen die Sie auffordern, dies unbedingt allen Freunden mitzuteilen, dann können Sie diese Nachricht einfach Löschen, da es sich um absichtliche Verbreitung von falschen Nachrichten handelt. Dafür gibt es auch den Begriff des Scam. Also nichts anderes wie Kettenbriefe.
Sogar Medien griffen diese Falschmeldungen bewusst auf, um Aufmerksamkeit zu erregen. Also seien Sie skeptisch und löschen Sie Scam Nachrichten sofort.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

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