Sofern man dauerhaft von seinem Ehegatten getrennt lebt und bis zur Trennung das Fahrzeug als Fahrer regelmässig mitgenutzt hat, gewähren einige unserer Versicherungspartner eine Sondereinstufung von bis zur Schadenfreiheitsstufe (SF) 10 .
Für
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Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de
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Mittwoch, 22.10.2025 18:00 Uhr
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Freitag, 17.10.2025 18:00 Uhr
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