Bestimmt haben Sie auch schon von diesem Gerücht gehört: Eltern, die ihrer zuständigen Familienkasse nicht umgehend die
Steueridentifikationsnummer ihrer Kinder mitteilen, sollen ab 2016
kein Kindergeld mehr erhalten.
Tatsächlich und die richtige Informationen sind, Eltern ab Januar
2016 sind dazu verpflichtet, diese Steueridentifikationsnummer ihrer
zuständigen Familienkasse mitzuteilen, um doppelte
Kindergeldzahlungen künftig zu vermeiden.
Die Familienkassen
selbst werden allerdings alle Eltern kontaktieren und sie auffordern,
die benötigte Nummer einzureichen. Als Frist zur Abgabe wurde der
31. Dezember 2016 festgelegt. Und das heißt: Damit greift erst
ab 2017 die Regelung, dass ohne ein Vorliegen der
Steueridentifikationsnummer kein Kindergeld ausbezahlt werden
kann.
Und Eltern die Ihren Erstantrag auf Kindergeld stellen, müssen auf dem Antrag sowieso die Steueridentifikationsnummer eintragen, ohne diese wird der Antrag nicht fertig bearbeitet. Das ist schon seit Jahren so.
Tipp: Sollten Sie über die sozialen Medien wie Facebook, WhatsApp, etc. von Freunden, Bekannten Nachrichten lesen die Sie auffordern, dies unbedingt allen Freunden mitzuteilen, dann können Sie diese Nachricht einfach Löschen, da es sich um absichtliche Verbreitung von falschen Nachrichten handelt. Dafür gibt es auch den Begriff des Scam. Also nichts anderes wie Kettenbriefe.
Sogar Medien griffen diese Falschmeldungen bewusst auf, um Aufmerksamkeit zu erregen. Also seien Sie skeptisch und löschen Sie Scam Nachrichten sofort.
Für
weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an
Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de
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Freitag, 20. November 2015
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