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Donnerstag, 18. Juli 2019
NYSEinstein am 18.7.2019: "Es geht weiter bergab"
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Dienstag, 16. Juli 2019
Florian Homm spricht Klartext: Debakel der Deutschen Bank hat weitreichende Konsequenzen
Mittwoch, 24. Oktober 2018
Banken und Automobilhersteller: Erste klare Zeichen des Abschwungs | Florian Homm
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Donnerstag, 14. Dezember 2017
Information zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)
Liebe Mandaten/innen zur Ihrer Information:
Zum 01.01.2018 sind alle Banken gesetzlich verpflichtet, die Steuer-Identifizierungsdaten (Steuer-ID) für jeden Kontoinhaber sowie jeden anderen Verfügungsberechtigten und jeden wirtschaftlich Berechtigten zu erheben und aufzuzeichnen. Aus diesem Grund müssen Sie zukünftig bei jedem Vertragsabschluss bei Ihrer Bank bzw. Finanzdienstleister ihre Steuer-ID angeben. Bei allen Vertragsabschlüssen muss zusätzlich zur Legitimationsprüfung eine Kopie des gültigen Legitimationsdokumentes eingereicht werden.
Zum 01.01.2018 sind alle Banken gesetzlich verpflichtet, die Steuer-Identifizierungsdaten (Steuer-ID) für jeden Kontoinhaber sowie jeden anderen Verfügungsberechtigten und jeden wirtschaftlich Berechtigten zu erheben und aufzuzeichnen. Aus diesem Grund müssen Sie zukünftig bei jedem Vertragsabschluss bei Ihrer Bank bzw. Finanzdienstleister ihre Steuer-ID angeben. Bei allen Vertragsabschlüssen muss zusätzlich zur Legitimationsprüfung eine Kopie des gültigen Legitimationsdokumentes eingereicht werden.
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