Durch die Änderung des § 45d Einkommensteuergesetz (EStG) sind Freistellungsaufträge für Kapitalerträge ohne gültige Steueridentifikationsnummer ab 01. Januar 2016 ungültig.
Der Freistellungsauftrag kann nur schriftlich mit Originalunterschrift gestellt werden.
Dennoch haben viele Kunden die Steueridentifikationsnummern nicht bei dem betreffenden Kreditinstitut eingereicht. Selbstverständlich können Sie noch im Laufe des Jahres einen neuen Freistellungsauftrag erteilen.
Für unsere Mandanten in der Premium-Betreuung, überwachen wir die optimale Auslastung des persönlichen Freibetrages. Jederzeit abrufbar online in Ihrem digitalen Finanzordner und mit Simplr - ihrer optimalen Finapp für unsere Mandanten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.
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Aktuelles.
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Freitag, 14.03.2025 18:00 Uhr
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