Durch die Änderung des § 45d Einkommensteuergesetz (EStG) sind Freistellungsaufträge für Kapitalerträge ohne gültige Steueridentifikationsnummer ab 01. Januar 2016 ungültig.
Der Freistellungsauftrag kann nur schriftlich mit Originalunterschrift gestellt werden.
Dennoch haben viele Kunden die Steueridentifikationsnummern nicht bei dem betreffenden Kreditinstitut eingereicht. Selbstverständlich können Sie noch im Laufe des Jahres einen neuen Freistellungsauftrag erteilen.
Für unsere Mandanten in der Premium-Betreuung, überwachen wir die optimale Auslastung des persönlichen Freibetrages. Jederzeit abrufbar online in Ihrem digitalen Finanzordner und mit Simplr - ihrer optimalen Finapp für unsere Mandanten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.
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Dienstag, 15.09.2026 18:00 Uhr
DAX 25.423 -0,1% ESt50 6.239 -0,4% MSCI World 4.886 -0,5% Nas 26.010 -0,7% Bitcoin 66.220 -2,3% Euro 1,1541 -0,1% Öl 107,7 +1,9% Gold 4.290 -0,2%
Freitag, 11.09.26 18:00 Uhr
DAX 25.569 +0,8% ESt50 6.325 +0,9% MSCI World 4.937 +0,6% Nas 26.359 +1,1% Bitcoin 66.623 +0,8% Euro 1,1595 -0,1% Öl 104,8 -2,6% Gold 4.345 +0,7%
Aktuelles.
- Zahnzusatzversicherung überprüfen: Sinkende Festzuschüsse erhöhen den Eigenanteil bei Zahnersatz deutlich.
- Familien bitte beachten: Geplante Änderungen bei der Familienversicherung können zusätzliche Kosten verursachen.
- Krankenkassen vergleichen: Unterschiede bei Beiträgen und Zusatzleistungen.
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