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BREAKING: Gold reaches new all-time high of $3,600.

  BREAKING: Gold reaches new all-time high of $3,600. pic.twitter.com/Fp5Jv3xdYU — Watcher.Guru (@WatcherGuru) September 5, 2025

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Dienstag, 6. November 2018

Warum Hundehalter haftpflichtversichert sein sollten.

Auch wenn der eigene Hund sich bisher immer vorbildlich verhalten hat: Dass seine Instinkte mal mit ihm durchgehen, ist nie ausgeschlossen. Im Fall der Fälle kann dabei ein nennenswerter Schaden entstehen. Beispiel: Ein Handwerker wird vom Hund gebissen und kann daraufhin einige Wochen lang nicht arbeiten. Neben Schmerzensgeld und Behandlungskosten käme dann noch der Verdienstausfall hinzu. Noch größeres Schadenspotenzial ergibt sich, wenn ein Hund einen Verkehrsunfall verursacht. Für den Schaden muss der Hundehalter auch dann einspringen, wenn er nichts falsch gemacht und alle Vorschriften beachtet hat („verschuldensunabhängig“).

In mittlerweile sechs Bundesländern – Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, SchleswigHolstein und Thüringen – ist Haftpflichtschutz für Hundehalter aus diesen Gründen schon vorgeschrieben. Lediglich Halter sogenannter Listenhunde, die als besonders gefährlich gelten, müssen deutschlandweit eine Police abschließen. Aus Eigeninteresse sollten auch die Tierfreunde in den anderen Bundesländern nicht erst warten, bis eine gesetzliche Versicherungspflicht kommt. Tierhalter-Haftpflichtversicherungen sind ab etwa 50 Euro Jahresprämie erhältlich, für einen Premium-Schutz werden bis zu 200 Euro aufgerufen. 

< Über unseren unabhängigen Vergleichsrechner finden sie ihre Hundehaftpflicht >

Donnerstag, 9. Oktober 2014

Keine Diskriminierung von Hundehaltern! Wir bieten die Lösung.

Gemäß Antidiskriminierungsgesetz darf man wegen seiner Herkunft, Rasse usw. keine Benachteiligung erleiden.
Für Hundehalter sieht die Welt hier jedoch anders aus. Viele Versicherer sind nicht bereit das Risiko des Besitzes von bestimmten Rassen bzw. Kreuzungen daraus zu übernehmen und schließen diese aus. Schwierig wird es, wenn es sich bei dem Liebling um einen Mischling handelt. Wer kann schon mit Sicherheit bestimmen welche Rassen enthalten sind? Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Versicherungsschutzes! 
Bis auf Mecklenburg-Vorpommern besteht bundesweit eine Versicherungspflicht für Halter eines sogenannten Listen- oder Anlagehundes. 

Die Lösung:

Ueber unseren Partner ein Deckungskonzeptgeber, haben wir einen Versicherer in Deutschland, der keine Einschränkung zur Hunderasse hat und ermöglicht Ihnen als Hundehalter somit ganz einfach Versicherungsschutz zu erlangen! 


Sonderregelungen wie z. B. Leinenzwang, Maulkorbpflicht, die dem Halter zusätzlich auferlegt sind, stellen hierbei keine Leistungseinschränkung dar. Vor einem Bußgeldbescheid aufgrund der Ordnungswidrigkeit schützt die Tierhalterhaftpflicht dennoch nicht.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Beratung stehe ich ihnen telefonisch zur Verfügung unter Tel. 040-22 611 654 // foerster@youatnet-makler.de