Empfohlener Beitrag

Nächster Bums - Osram macht dicht: Werk in Schwabmünchen schließt! 270 Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz!

  Nächster Bums - Osram macht dicht: Werk in Schwabmünchen schließt! 270 Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz! Asien erneut das Problem...

Mittwoch, 22.10.2025 18:00 Uhr

DAX 24.158 -0,7% ESt50 5.639 -0,9% MSCI World 4.328 -0,3% Top 10 Crypto 15,00 -3,2% Nas 22.763 -0,8% Bitcoin 93.391 -0,3% Euro 1,1613 +0,1% Öl 62,96 +2,1% Gold 4.034 -2,2%

Freitag, 17.10.2025 18:00 Uhr

DAX 23.831 -1,8% Est50 5.607 -0,8% MSCI World 4.296 +0,1% Top 10 Crypto 14,86 -0,5% Nas 22.680 +0,5% Bitcoin 92.126 -0,3% Euro 1,1657 ±0,0% Öl 61,37 +0,6% Gold 4.250 -1,8%

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance.

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance.
Quelle: google.com/finance

Edelmetalle.

Edelmetalle.
Quelle:: finanzen.net

DAX Aktienkurse Top Flop

DAX Aktienkurse Top Flop
DAX Aktienkurse Top Flop

Dow Jones Aktienkurse Top Flop

Dow Jones Aktienkurse Top Flop
Dow Jones Aktienkurse Top Flop

Donnerstag, 9. Oktober 2014

Keine Diskriminierung von Hundehaltern! Wir bieten die Lösung.

Gemäß Antidiskriminierungsgesetz darf man wegen seiner Herkunft, Rasse usw. keine Benachteiligung erleiden.
Für Hundehalter sieht die Welt hier jedoch anders aus. Viele Versicherer sind nicht bereit das Risiko des Besitzes von bestimmten Rassen bzw. Kreuzungen daraus zu übernehmen und schließen diese aus. Schwierig wird es, wenn es sich bei dem Liebling um einen Mischling handelt. Wer kann schon mit Sicherheit bestimmen welche Rassen enthalten sind? Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Versicherungsschutzes! 
Bis auf Mecklenburg-Vorpommern besteht bundesweit eine Versicherungspflicht für Halter eines sogenannten Listen- oder Anlagehundes. 

Die Lösung:

Ueber unseren Partner ein Deckungskonzeptgeber, haben wir einen Versicherer in Deutschland, der keine Einschränkung zur Hunderasse hat und ermöglicht Ihnen als Hundehalter somit ganz einfach Versicherungsschutz zu erlangen! 


Sonderregelungen wie z. B. Leinenzwang, Maulkorbpflicht, die dem Halter zusätzlich auferlegt sind, stellen hierbei keine Leistungseinschränkung dar. Vor einem Bußgeldbescheid aufgrund der Ordnungswidrigkeit schützt die Tierhalterhaftpflicht dennoch nicht.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Beratung stehe ich ihnen telefonisch zur Verfügung unter Tel. 040-22 611 654 // foerster@youatnet-makler.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen