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BREAKING: Gold reaches new all-time high of $3,600.

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Samstag, 10. Dezember 2016

Ruhestand im Ausland: Das ist zu beachten

Immer mehr Deutsche möchten ihren Lebensabend unter Palmen verbringen, wo die Lebenshaltungskosten praktischerweise oft auch niedriger liegen als hierzulande. 1,75 Millionen Renten überweist die gesetzliche Rentenversicherung derzeit ins Ausland. Der Wegzug in ferne Gefilde birgt allerdings einige Fallen; wer mit einer Auswanderung liebäugelt, sollte sich daher gut vorbereiten. 

Vor einer dauerhaften Umsiedlung in ein Land außerhalb der EU sollte zunächst geklärt werden, ob die Rente auch ungemindert dorthin fließt. Wenn sie beispielsweise Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz einschließt, kann das ebenso fraglich sein wie bei einer Erwerbsminderungsrente, die nicht nur aus medizinischen Gründen geleistet wird. Bei Überweisungen außerhalb des Euroraums sollte man eventuelle Wechselkursschwankungen und Gebühren einkalkulieren. Zudem muss aus vielen Ländern jährlich eine Lebensbescheinigung eingereicht werden, damit der Zahlungsfluss nicht gestoppt wird. Vorsicht bei Riester-Renten: Wer sich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) niederlässt, muss die erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Wichtig ist auch die Steuerfrage: Die Rente wird entweder in Deutschland oder – bei vorhandenem Doppelbesteuerungsabkommen – im neuen Heimatland besteuert. Schließlich sollte man sich auch über den Krankenversicherungsschutz informieren, der gemeinhin nur in Europa weiterhin gilt. 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein erholsames Wochenende und einen schönen dritten Advent. 


Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Freitag, 8. Juli 2016

Nach dem Tod ins Heimatland

Viele Menschen, die in Deutschland Zuflucht suchen, wollen in ihr Heimatland zurückkehren – spätestens nach ihrem Tod. Die Monuta Versicherungen erweitern mit dem „Heimatpaket“ die Sparte der Sterbeversicherungen für diesen Sonderfall.


Der Wunsch, nach dem eigenen Tod im Heimatland beerdigt zu werden, ist bei vielen Menschen groß. Angehörige können sich die hohen Kosten für eine Rückführung des Leichnams jedoch oftmals nicht leisten. Ein neues Paket der Monuta, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bestattungsfürsorge, soll diesen Fall absichern. Die Nachfrage ist groß.

Die Mehrheit der in Deutschland verstorbenen Muslime ist in den letzten Jahrzehnten in ihrem Heimatland bestattet worden, wie die Deutsche Islam Konferenz berichtet. Auch nichtmuslimische Migranten suchen die letzte Ruhe vornehmlich in dem Land, in dem sie geboren sind.



“Aus der Vorsorgeberatung heraus haben unsere Makler und Vermittler immer wieder über das Anliegen von Kunden ausländischer Herkunft berichtet, die sich eine Bestattung und Trauerfeier in ihrem Geburtsland wünschen”, sagt Kai Göttker, Direktor Vertrieb bei den Monuta Versicherungen. “Die Einführung des ‘Heimatpaketes’ unterstreicht einmal mehr unser besonderes Verständnis von einer umfassenden Trauerfall-Vorsorge, die es jedem Menschen ermöglicht, selbstbestimmt über den Tod zu handeln und alles Wichtige für sich und seine Angehörigen geregelt zu wissen”, erklärt Göttker die Entscheidung, die Sparte der Sterbeversicherungen um das „Heimatpaket“ zu ergänzen.
Gesundheitsprüfung kein Muss

Das neue Paket umfasst die Organisation der Rückführung des Leichnams in ein europäisches Land, nach Russland oder in die Türkei. Daneben sind die Abstimmungen mit der jeweiligen Botschaft durch das Paket abgedeckt. Ebenfalls inbegriffen sind die Kosten für einen Flug-Sarg oder eine notwendige Spezial-Urne, die Flug- und Transportkosten und die Organisation des Abschieds am Sterbeort. Zusatzleistungen, wie die Durchführung einer traditionellen Trauerzeremonie können optional gebucht werden. Eine kostenlose Anwaltsverfügung sowie eine telefonische Rechtsberatung sind bereits im Paket enthalten. Der Versicherungsantrag könne, laut Versicherer, mit oder ohne Gesundheitsprüfung gestellt werden.

Das „Heimatpaket“ weist die üblichen Leistungsvorteile der Monuta Trauerfall-Vorsorge auf. Kinder können ab der 24. Schwangerschaftswoche bis zur Volljährigkeit, mit einer Versicherungssumme von 2.500 Euro, kostenfrei mitversichert werden. Im Falle eines Unfalltods wird die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.


Gerne beraten wir Sie zu diesem ganz besonderen Vorsorgepaket oder stellen Ihnen mittels diesem Link zu dem entsprechenden Online-Rechner die Möglichkeit, selbst ein Angebot zu berechnen und gleich abzuschließen. Unsere persönliche Betreuung ist dabei selbstverständlich dabei.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler