Dienstag, 18.03.2025 09:00 Uhr

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Freitag, 14.03.2025 18:00 Uhr

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Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 14.03.2025

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Samstag, 10. Dezember 2016

Ruhestand im Ausland: Das ist zu beachten

Immer mehr Deutsche möchten ihren Lebensabend unter Palmen verbringen, wo die Lebenshaltungskosten praktischerweise oft auch niedriger liegen als hierzulande. 1,75 Millionen Renten überweist die gesetzliche Rentenversicherung derzeit ins Ausland. Der Wegzug in ferne Gefilde birgt allerdings einige Fallen; wer mit einer Auswanderung liebäugelt, sollte sich daher gut vorbereiten. 

Vor einer dauerhaften Umsiedlung in ein Land außerhalb der EU sollte zunächst geklärt werden, ob die Rente auch ungemindert dorthin fließt. Wenn sie beispielsweise Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz einschließt, kann das ebenso fraglich sein wie bei einer Erwerbsminderungsrente, die nicht nur aus medizinischen Gründen geleistet wird. Bei Überweisungen außerhalb des Euroraums sollte man eventuelle Wechselkursschwankungen und Gebühren einkalkulieren. Zudem muss aus vielen Ländern jährlich eine Lebensbescheinigung eingereicht werden, damit der Zahlungsfluss nicht gestoppt wird. Vorsicht bei Riester-Renten: Wer sich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) niederlässt, muss die erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Wichtig ist auch die Steuerfrage: Die Rente wird entweder in Deutschland oder – bei vorhandenem Doppelbesteuerungsabkommen – im neuen Heimatland besteuert. Schließlich sollte man sich auch über den Krankenversicherungsschutz informieren, der gemeinhin nur in Europa weiterhin gilt. 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein erholsames Wochenende und einen schönen dritten Advent. 


Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

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