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Mittwoch, 22. Februar 2017

Die Kasko der Bauherren

Der Winter verläuft milde, in Kürze beginnt wieder die Bausaison. Zeit, sich Gedanken um den Versicherungsschutz für Bauvorhaben zu machen. Was für das neu gekaufte Auto eine Selbstverständlichkeit ist, nämlich eine Kasko abzuschließen, wird beim Hausbau häufig vergessen.

Nachstehend einige Beispiele aus der Praxis was schief laufen kann – ohne Versicherungsschutz droht der Traum vom Eigenheim zu platzen:
  • Unbekannte besprühen nachts 6 Doppelhaushälften mit schwarzer Farbe – Schadenhöhe 32.544 €
  • Infolge eines außergewöhnlich starken Sturmes werden 2 Lichtkuppeln aus ihrer Halterung gerissen, durch eindringendes Regenwasser entsteht weiterer Schaden – Entschädigung 19.544 €
  • Aus dem verschlossenen Rohbau eines Wohngebäudes werden Teile der bereits installierten Heizungsanlage demontiert und gestohlen – Schadenhöhe 3.054 €
  • Erdgeschoss und Keller werden durch einen sehr starken Wolkenbruch ca. 50 cm unter Wasser gesetzt. Große Teile der Klima- und Heizungsanlage sowie Estrich und Wandputz werden beschädigt – Schadenhöhe 24.898 €
Die Bauleistungsversicherung schützt sowohl den Bauherrn, als auch die Gewerke. Über das Umlageverfahren kann Ihr Kunde die Kosten für die Bauleistungsversicherung auf die einzelnen Betriebe umlegen. Die Kostenumlage muss ausdrücklich vertraglich vereinbart werden. Es genügt der Zusatz: „Der Auftraggeber schließt eine Bauleistungsversicherung ab. Der anteilige Beitrag wird mit 1,5 - 3 % von der Schlussrechnungssumme abgezogen.“
Die Top-Angebote unseres Kooperationspartners ASC Bauleistungs-Konzepte bieten umfassenden Versicherungsschutz für private Bauvorhaben zu günstigen Beiträgen.

Beispiel:
Bausumme 250.000 €
SB-Variante 250 €
Vertragslaufzeit bis Bauende / Einzug max. 3 Jahre - Verlängerung möglich
Einmalbeitrag inkl. Versicherungsteuer: 312,38 € (ASC-Basler) und 267,75 € (ASC-HDI)



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Mittwoch, 27. Juli 2016

Widerruf von Baufinanzierungen - KEIN Ende der Widerrufsmöglichkeit

Der Widerruf von Darlehensverträgen geht weiter!
Bei nachfolgenden Fallgestaltungen ist ein Widerruf auch noch heute und in Zukunft möglich:

1. Bei Darlehensverträgen, die zwischen dem 10. Juni 2010 und vor dem 31. März 2016 abgeschlossen wurden, ist ein Widerruf vollum­fänglich noch möglich, sofern die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein sollte.

2. Wurden mit dem Darlehen als verbundenes Geschäft Aktien, geschlossene oder offene Fonds, Wertpapiere oder Zertifikate finanziert, so ist ein Widerruf noch unbegrenzt möglich, auch wenn das Geschäft nach dem 1. November 2002 abgeschlossen worden ist.

Vorteile des Widerrufs für Sie als Kunden:

- Der Kunde kann vorzeitig aus einer Finanzierung mit hoher Verzinsung aussteigen und zu den aktuell günstigen Konditionen am Markt neufinanzieren – ohne Vorfälligkeit zu zahlen!
- Der Kunde hat gegenüber der Bank einen Anspruch auf Auszahlung von Nutzungsersatz – oftmals in fünfstelliger Eurohöhe!
- Bereits gezahlte Vorfälligkeit muss die Bank rückerstatten, d.h. auch bereits beendete Darlehensverträge sind widerrufbar!

Wir beraten Sie gerne – Unser Fachanwalt übernimmt die Überprüfung von Darlehensverträgen im Hinblick auf die Widerrufbarkeit. Und das kostenfrei und unverbindlich.



Fairplay: Wer erstklassig informiert, muss auch belohnt werden. 


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Finanzmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler