Montag, 17.03.2025 18:00 Uhr

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Freitag, 14.03.2025 18:00 Uhr

DAX 22.987 +1,9% ESt50 5.404 +1,4% Top 10 Crypto 11,60 +3,6% Dow 41.488 +1,7% Nas 17.754 +2,6% Bitcoin 77.120 +0,3% Euro 1,0881 +0,0% Öl 70,65 +0,7% Gold 2.987 +0,0%

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 14.03.2025

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Quelle: google.com/finance

Edelmetalle.

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Mittwoch, 27. Juli 2016

Widerruf von Baufinanzierungen - KEIN Ende der Widerrufsmöglichkeit

Der Widerruf von Darlehensverträgen geht weiter!
Bei nachfolgenden Fallgestaltungen ist ein Widerruf auch noch heute und in Zukunft möglich:

1. Bei Darlehensverträgen, die zwischen dem 10. Juni 2010 und vor dem 31. März 2016 abgeschlossen wurden, ist ein Widerruf vollum­fänglich noch möglich, sofern die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein sollte.

2. Wurden mit dem Darlehen als verbundenes Geschäft Aktien, geschlossene oder offene Fonds, Wertpapiere oder Zertifikate finanziert, so ist ein Widerruf noch unbegrenzt möglich, auch wenn das Geschäft nach dem 1. November 2002 abgeschlossen worden ist.

Vorteile des Widerrufs für Sie als Kunden:

- Der Kunde kann vorzeitig aus einer Finanzierung mit hoher Verzinsung aussteigen und zu den aktuell günstigen Konditionen am Markt neufinanzieren – ohne Vorfälligkeit zu zahlen!
- Der Kunde hat gegenüber der Bank einen Anspruch auf Auszahlung von Nutzungsersatz – oftmals in fünfstelliger Eurohöhe!
- Bereits gezahlte Vorfälligkeit muss die Bank rückerstatten, d.h. auch bereits beendete Darlehensverträge sind widerrufbar!

Wir beraten Sie gerne – Unser Fachanwalt übernimmt die Überprüfung von Darlehensverträgen im Hinblick auf die Widerrufbarkeit. Und das kostenfrei und unverbindlich.



Fairplay: Wer erstklassig informiert, muss auch belohnt werden. 


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Finanzmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler

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