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Wird jetzt Habecks Heizhammer gekillt? - TE Wecker am 21.02.2026

 

Montag, 23.02.2026 18:00 Uhr

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Freitag, 20.02.26 18:00 Uhr

DAX 25.261 +0,9% ESt50 6.131 +1,2% MSCI World 4.555 +0,6% Top 10 Crypto 8,6350 +0,8% Nas 22.886 +0,9% Bitcoin 57.762 +0,2% Euro 1,1758 -0,1% Öl 71,76 -0,3% Gold 5.099 %

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance.

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Quelle: google.com/finance

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Quelle:: finanzen.net

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Mittwoch, 19. November 2008

Selbstständige verlieren ab 1. Januar 2009 Ihren Anspruch auf Krankentagegeld

Durch die schrittweise Umsetzung der Gesundheitsreform, enfällt ab 1.1.2009 für alle gesetzlich krankenversicherte Selbstständige der bisherige Anspruch auf Krankentagegeld.

Achtung: Die gesetzlichen Krankenkassen werden versuchen diese Absicherungslücke durch sogenannte Wahltarife zu kompensieren, mit imensen Nachteilen die nicht direkt dem Versicherten kommuniziert werden.

Es besteht eine Bindungsfrist an den gesetzlichen Krankenversicherer (AOK, Techniker, usw.) von drei Jahren. Hierbei bestehen meiner Meinung nach folgende Nachteile:

  1. Ausschluss von Sonderkündigung bei Beitragserhöhungen (und die werden kommen, da das Geld nicht reicht für den Gesundheitsfonds, siehe Medienberichterstattungen)
  2. Wechselverbot in die Private Krankenversicherung
Die flexiblere und bessere Alternative ist eine private Krankentagegeldversicherung als Lösung. Auch hier gibt es erhebliche Unterschiede bei den Versicherungsbedingungen, gerne berate ich Sie hierzu mit einem persönlichen Angebot mit Top-Bedingungswerk (Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb von 3 Jahren, etc.) bzw. lassen Sie sich einmal auf Ihre Situation hin beraten, was einen kompletten Wechsel in die Private Krankenversicherung angeht. Vielleicht macht es ja Sinn, dies stelle ich Ihnen gerne in einem Vergleich zu Ihrer bisherigen Gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber.

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