Eine ausgezeichnete Betriebsschließungsversicherung gewährt einzigartigen Schutz: auch bei noch unbekannten meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern nach dem Infektionsschutzgesetz. Sogar im Fall von Epidemien oder Pandemien. So trägt diese zum Beispiel bei einem Beschäftigungsverbot von Mitarbeitern die Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen. Bei angeordneter Betriebsschließung wird der entgangene Tagesnettoumsatz (maximal 75 % des Tagesnettoumsatzes aus dem Vorjahreszeitraum) für eine Dauer von bis zu 30 Schließungstagen ersetzt.
Gerne vermitteln wir Sie als betroffener Unternehmer/in an einen unserer langjährigen Netzwerkpartner und Experten Versicherungsmakler weiter.
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