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Indizes Märkte International 1-Jahres Performance.

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Montag, 31. März 2014

Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung reicht nicht aus!

Leider sind Kinder, Schüler und Studenten sehr oft ohne Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings passieren genau in dieser Zeit die meisten Unfälle.
Im schlimmsten Fall?  Wenn die Familie nicht vermögend ist? Ist der junge Mensch ein Leben lang ein Sozialfall und auf die öffentliche Hand angewiesen. Zerstörte Zukunft,  ein Leben lang am Existenzminimum. Dies muss verhindert werden!

Hintergrund: Die Rentenhöhe der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung ist für 2014 geringfügig gestiegen. Die Rentenhöhe in den neuen Bundesländern liegt nach wie vor unter der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung der alten Bundesländer.
Die Versicherungsdichte der privaten Kinder-Unfallversicherung ist allerdings nach wie vor erschreckend gering,  denn nur circa 34 Prozent aller Kinder unter 14 Jahren sind durch eine private Kinder-Unfallversicherung geschützt.

Egal ob im Westen oder Osten unseres Landes, die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht bedarfsdeckend. Der reale Mehraufwand der betroffenen Familien reicht nie. So beträgt bspw. die Rente für einen verunfallten Fünfjährigen, der allerdings Vollinvalide sein muss, nun im Jahr 2014 ganze 391 Euro im Osten. Keine einmalige Kapitalzahlung, zur finanziellen Entlastung, da in so einer Situation schnell Kapital in einer Summe benötigt wird.

Wussten sie das es bei 81% aller Unfälle keine Leistung gibt! Versichert sind lediglich Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit muss zudem mindestens 20% betragen. Bei geringerer Einschränkung gibt es keine Leistung.
Das ist natürlich unmöglich und lässt schon absehen, wie lange es dauern kann, bis von staatlicher Seite eine Anerkennung überhaupt erfolgt.

Hauptargument für eine Fokussierung auf eine private Unfallversicherung ist, dass bei einem erstklassigen Tarif, der sog. Unfallbegriff ausgeweitet ist, und es auch zu einer Anerkennung und Zahlung kommt, wenn andere Ursachen für und bei dem Unfallereignis Schuld sind (Schwindel, Herzinfarkt, Insektenbiß, Medikamente, Alkoholklausel, u.v.a. mehr).

Gerne berate ich sie für den richtigen Versicherungsschutz, analysiere ihre bestehende Absicherung.

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