Die MütterrenteSeit 1. Juli bekommen Mütter inzwischen erwachsener, nämlich vor 1992 geborener, Kinder die so genannte Mütterente. Das bedeutet: Je Kind gibt es einen Rentenzuschlag in Höhe eines Entgeltpunktes. Für 2014 entspricht das monatlich 28,61 Euro im Westen (26,39 im Osten), um die laufende Renten beziehungsweise Rentenanwartschaften der Zukunft erhöht werden. Jurist Schlemann dazu: „Durch die neue Mütterrente steigen die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche nachträglich. Deshalb ist auch noch Jahre nach einer Scheidung eine Änderung des damaligen Versorgungausgleichs möglich.“.
Das Thema Mütterrente das nun umgesetzt worden ist, wird wohl noch in Zukunft für allerlei Streit sorgen. Für wirklich sehr gut aufbereitete Infos empfehle ich diesen Artikel aus procontra online http://www.procontra-online.de/artikel/date///die-halbe-muetterrente-bekommt-der-ex/
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