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Nächster Bums - Osram macht dicht: Werk in Schwabmünchen schließt! 270 Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz!

  Nächster Bums - Osram macht dicht: Werk in Schwabmünchen schließt! 270 Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz! Asien erneut das Problem...

Freitag, 24.10.2025 12:00 Uhr

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Indizes Märkte International 1-Jahres Performance.

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Quelle: google.com/finance

Edelmetalle.

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DAX Aktienkurse Top Flop

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Sonntag, 6. April 2014

Wichtiger Sonntags-Praxistipp: Einkommesabsicherung mit Nahtlosem Übergang

Aus eigener langjähriger Praxiserfahrung als Spezialmakler für private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Krankentagegeldtarife, kann es zu einer erheblich verzögerten Geld-/BU-Rentenzahlung kommen, sind die eigene Einkommensabsicherung, bei zwei unterschiedlichen Versicherern abgesichert.

Aus diesem Grund bietet es sich an, sich für solche Anbieter zu entscheiden, die einen nahtlosen Übergang von der meist zunächst erfolgten Krankentageldzahlung, die dann abgelöst wird durch die eigene private BU-Rentenzahlung.

So entsteht keine Leistungslücke. Hintergrund ist aufgrund des einheitlichen BU-Begriffs, so wird das Krankentagegeld ununterbrochen bis zur Feststellung der BU geleistet. So kommt es immer wieder vor, dass der Krankentagegeldversicherer die Leistung einstellt, mit der Begründung es liege eine BU vor, doch diese ist noch nicht abschließend von dem BU-Versicherer festgestellt.

Aus diesem Grund empfehle ich überlegt vorzugehen, und sich von einem Profi beraten und ggf. bei bestehenden Versicherungen helfen zu lassen. Hier bin ich natürlich gerne jeweils ihr Ansprechpartner.

Ein Beispiel:
35-Jähriger Dipl.-Kaufmann sichert sich und die Familie mit garantierter 1.000€ BU -Rente und einem Krankentagegeld mit 15€ Tagessatz ab.

BU-Rente Beitrag zu zahlen 49,64€
Krankentagegeld zu zahlen 5,51€
--- Gesamtbeitrag monatlich 55,15€

Einkommensabsicherung bis zum Renteneintritt 67. Lebensjahr, egal welche Erkrankung oder Unfall dazu führte.  Das sind dann 384.000€ Kapitalwert ohne das Risko finanziell vor dem Ende zu stehen, bei nahtlosen Übergang zur BU-Rente. Also auch keine viel zu niedrige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch die eigene gesetzliche Krankenkasse.

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