Ab Donnerstag 20.12.2012 ist Stichtag, danach ist ein Prämienunterschied aufgrund des Geschlechts nicht mehr zulässig in Deutschland.
Das gilt für alle Arten von Versicherungen die nach dem Geschlecht und dem entsprechenden Risiko berechnet werden und sich somit unterscheiden. Dazu zählen Lebensversicherungen, Risikoversicherungen, Pflegevorsorge-Produkte, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherungen (Zusatz- oder Vollversicherung), Riester-Verträge und andere sich bisher in der Kalkulation für Mann und Frau unterscheidene Vorsorgeverträge.
Als freier Makler und Spezialist biete ich ihnen intelligente Lösungen, um sich noch vor dem Stichtag geschlechtsspezifische Grundlagen zu sichern und zu erhalten oder in einen Unisex-Vertrag zu wechseln.
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