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Dienstag, 2. Juni 2015

Strafanzeige wegen Verleumdung, Beleidigung oder übler Nachrede einer Person auf Facebook und sozialen Netzwerken

https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/faq/strafanzeige-wegen-verleumdung-beleidigung-oder-uebler-nachrede-einer-person-auf-facebook.html

Notwendig kann dies werden, wenn Sie als Privatperson einem solchen Erlebnis ausgesetzt werden oder als Unternehmen ihnen durch Rufschädigung ein Schaden entsteht. Die Abgrenzung unter welche solche Äußerungen fallen, sollte man allerdings einem Fachanwalt überlassen. An dieser Stelle bedanken wir uns bei der Kanzlei Gulden Röttger aus Mainz.

Wir empfehlen ihnen ausdrücklich eine Cyber-Police bzw. die richtigen Bausteine in ihrer Privatrechtsschutz Police, damit sie ohne ein Kostenrisiko im Schadenfall den entsprechenden Rechtsanwalt beauftragen können.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen stehe ich Ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

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