Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 25.03.24.

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 25.03.24.
Quelle: google.com/finance

Donnerstag, 28.03.2024 11:00 Uhr

DAX 18.498 +0,1% ESt50 5.101 +0,4% MSCI World 3.437 +0,7% Dow 39.760 +1,2% Nas 16.400 +0,5% Bitcoin 65.214 +1,4% Euro 1,0784 -0,2% Öl 86,83 +0,6% Gold 2.206 +0,7%

Freitag, 23.03.2024 18:00 Uhr

DAX 18.206 +0,2% ESt50 5.031 -0,4% MSCI World 3.428 -0,2% Dow 39.476 -0,8% Nas 16.429 +0,2% Bitcoin 59.261 +1,2% Euro 1,0807 -0,5% Öl 85,56 +0,0% Gold 2.165 +0,0%

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Mittwoch, 24. September 2014

Ab 1.1.2015 Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze - Krankenkasse Auswirkungen

Verehrte Mandanten und Interessenten, der aktuelle Referentenentwurf sieht zum 1.1.2015 eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen und somit der Versicherungspflichtgrenze vor. 
In der Vergangenheit wurden diese Entwürfe stets bestätigt.

Sie können vorläufig davon ausgehen, dass somit die Jahresarbeitsentgeltgrenze von bisher 53.550,00 EUR auf folgenden Wert steigt:

54.900,00 EUR p.a. (monatlich 4.575,00 EUR bei 12 Gehältern) 

Was bedeutet das für Sie?
Wer als Arbeitnehmer/in  2014 erstmals über 53.550 Euro verdient hat und im Jahre 2015 voraussichtlich mehr als 54.900 Euro verdienen wird,
wird vom Arbeitgeber zum 31.12.2014 als versicherungspflichtiges GKV-Mitglied abgemeldet.

Zum 1.1.2015 könnte dann eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft beantragt werden oder die GKV wird ohne Kündigungsfrist verlassen.
Bereits heute können sie als Betroffene/r zum 1.1.2015 eine private Vollversicherung mit auskömmlichen Krankentagegeld beantragen, 
um ohne Anwartschaft die aktuellen Gesundheitsverhältnisse zu sichern!

§ 6 SGB V Versicherungsfreiheit
(1) Versicherungsfrei sind
1. Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt ...
(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. 

Als freier und seit Jahren als Spezialist für die private Krankenvollversicherung und private Krankenzusatztarife für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, berate ich sie umfassend und kompetent.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Beratung stehe ich ihnen telefonisch zur Verfügung unter Tel. 040-22 611 654 // youatnet@gmail.com // Kontaktformular rechts oben.

Fairplay: Wer klasse informiert, muss auch belohnt werden. 


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