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Mittwoch, 21. Mai 2014

Finanztipp / Steuertipp: "Über-Kreuz-Absicherung"

Den Kindheitstraum verwirklichen und ein Haus für die Familie nach eigenen Vorstellungen bauen. Unabdingbar ist die Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall, hierfür wählt man die kostengünstige Risikolebensversicherung.

Steuertipp: Über-Kreuz-Absicherung

Schließen Sie die Risikolebensversicherung auf das Leben Ihres Partners bzw. Partnerin ab und setzen Sie sich als Bezugsberechtigte(n) ein.
Wenn Sie auch die Beiträge selbst bezahlen, bleibt die Auszahlung einkommensteuer- und erbschaftssteuerfrei.

Die Auswahl und Beantragung einer solchen Vorsorge ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Als Fachmakler übernehme ich für sie diese Aufgabe,  von der Versichererauswahl, bis zur reibungslosen Antragsstellung.

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