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Montag, 10. Oktober 2011

Pflichtversicherung für Hundehalter

Neues Hundegesetz in Niedersachsen und Thüringen

Jetzt gilt auch in Niedersachsen und Thüringen eine Pflichtversicherung für alle Hundebesitzer.
In Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt besteht seit einigen Jahren eine Pflichtversicherung für Halter von Hunden jeglicher Rasse.

  • Pflichtversicherung für alle Hundebesitzer mit folgenden Mindestversicherungssummen:
    500.000 Euro für Personenschäden
    250.000 Euro für Sachschäden
  • Pflicht zur Kennzeichnung (Chippen) von Hunden

In Niedersachsen wird zudem ein so genannter Sachkundenachweis gefordert. Hierfür ist eine theoretische sowie praktische Sachkundeprüfung erforderlich.

Vergleichen und schließen Sie jetzt gleich Ihre Hundehaftpflicht ab. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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