Selbst bei Privatpatienten bleibt nach dem Unfall oft die leidige Selbstbeteiligung.
Halt! Dagegen können Sie doch etwas unternehmen. Mit einer Heilkostenversicherung.
Sie deckt die Kostenlücke bei Unfällen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung ab bzw. bei gesetzlich Krankenversicherten die Differenzkosten zu den tatsächlichen Rechnungsbeträgen.
Für alle Versicherten in einer Gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung.
Diese Heilkostenversicherung hat keine Berufsgruppentrennung.
Mitversichert sind
- Kosmetische Operationen bis zur Versicherungssumme
- Rettung von Menschenleben oder Gegenständen
- Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit (beim Lenken von Fahrzeugen jedoch nur bis 1,5 ‰)
- Infektionen, Insektenstiche und Bisse
- Tauchtypische Gesundheitsschädigungen
- Vergiftungen durch Dämpfe, Gase, Dünste etc.
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