So wurde entschieden, dass PatientenverfĂĽgungen ausreichend konkret sein mĂĽssen, um wirklich wirksam zu sein.
Demnach reicht zum Beispiel eine Formulierung wie „keine lebensverlängernden MaĂźnahmen“ alleine nicht aus.
FĂĽr den Verfasser einer PatientenverfĂĽgung bedeutet das: Situationen bzw. Krankheitsbilder sowie gewĂĽnschte oder abgelehnte MaĂźnahmen mĂĽssen genauer benannt werden. Wenn Sie bereits eine PatientenverfĂĽgung verfasst haben, empfehlen wir Ihnen, diese daraufhin noch mal zu ĂĽberprĂĽfen.
Hier geht es zur Presseinformation des Bundesgerichtshofes vom 9. August.
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Für diese Komfort-Betreuung berechnen wir lediglich eine jährliche Servicepauschale von 65 Euro. Und die sind es unseren Mandanten/innen auch wert.
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