Freitag, 22.01.2021 19:00 Uhr

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Freitag, 15.01.2021 18:00 Uhr

DAX: 13.788 -1,4% ESt50: 3.600 -1,2% TDax: 3.262 -0,9% Dow: 30.912 -0,3% Nas: 13.070 -0,3% Bitcoin: 29.743 -7,8% Euro: 1,2085 -0,6% Öl: 55,18 -2,3% Gold: 1.830 -0,9%

08 Januar 2015

Wichtig für Hausbesitzer! Ableitungsrohre oft nicht versichert!

Die Kosten für die Beseitigung eines Bruches an Ableitungsrohren können sehr schnell in die Tausende gehen. Innerhalb eines Gebäudes ist dieser allgemein in einer Wohngebäudeversicherung abgesichert.

Aber wie ist es mit den weitaus anfälligeren Rohren außerhalb des Hauses?

Brüche, Wurzeleinwuchs und Muffenversatz sind eine ständige und große Gefahr. Leider bieten die meisten Gebäudeversicherer keinen oder nur unzureichenden Versicherungsschutz für Ableitungsrohre an.

Wie sollte der Versicherungsumfang aussehen? Auszug aus einem von uns empfohlenen Tarif eines Versicherers:
Ableitungsrohren auf dem Grundstück ohne Selbstbehalt oder nachgewiesene Dichtigkeitsprüfung bis 10.000 € mitversichert. Und dies ohne wenn und aber!

Es sind nicht nur die üblichen Bruchschäden versichert, sondern auch Muffenversatz und sogar Wurzeleinwuchs, auch wenn dieser noch nicht zu einem tatsächlichen Bruch geführt hat.

Je nach Gemeinde sind die Grundstückseigentümer zudem verantwortlich für die Ableitungsrohre außerhalb ihres Grundstücks.

Deshalb gehen sie dieses Risiko nicht ein bzw. gerne überprüfen wir ihren jetzigen Versicherungsschutz und sorgen auch für die entsprechende Deckung einer Unterversicherung.


Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

05 Januar 2015

Rürup-Rente Fördergrenzen steigen ab 1.1.2015

Der Bundesrat hat zugestimmt! Die Fördergrenze bei Rürup steigt ab 2015.

Ab 2015 wird die sogenannte Rürup-Rente noch stärker gefördert. Denn der Höchstbetrag, der für die sog. Basisversorgung steuerlich angesetzt werden kann, wird ab 2015 an den jeweiligen Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt.

Damit steigt die Höchstgrenze ab 2015 von 20.000 EUR auf 22.172 EUR*
Für zusammen veranlagte Ehe-/Lebenspartner verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 44.344 EUR.


Vorteile der Rürup-Rente:

  • Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge mit besonderen Steuervorteilen. Denn die Beiträge zur Rürup-Rente können steuerlich als Altersvorsorgeaufwendung abgesetzt werden.
    Durch die Koppelung an die knappschaftliche Rentenversicherung ist der steuerliche Höchstbeitrag für die Rürup-Rente in 
    den nächsten Jahren eine dynamische Größe.
    Im Jahr 2015 können 80 % der Beiträge zur Basisversorgung steuerlich angesetzt werden. 
    Dieser Anteil steigt jährlich um 2 %-Punkte bis 2025 auf 100 % an.
  • Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab 2015 von 18,9 % auf 18,7 %. Damit erhöht sich der steuerlich geförderte Anteil für die Rürup-Rente/BasisRente.

Und nach wie vor gilt:

  • Jeder kann eine BasisRente abschließen.
  • Die Basis-Renten unserer empfohlenen Tarife / Versicherer sind flexibel gestaltbar. Zuzahlungen, Beitragsdynamik, Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns, Teilrenten und Rentenreserve, sowie der Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sind u. a. möglich.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Für wen ist die Pflege-Bahr Versicherung empfehlenswert?

Im Pflegefall entsteht für den Betroffenen und die Angehörigen oft eine erhebliche finanzielle Belastung, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundversorgung bietet. Seit dem 01.01.2013 gibt es die staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung, umgangssprachlich auch als „Pflege-Bahr“ bezeichnet. Nach dem Vorbild der Riesterrente soll nun auch im Bereich der Pflege die eigenverantwortliche private Vorsorge durch finanzielle Anreize vorangetrieben werden.


Die wichtigsten gesetzlichen Fördervoraussetzungen:
  • Annahmezwang für den Versicherer, somit keine Gesundheitsprüfungen, keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse
  • Pflegebahr-Tarif muss als Pflegetage oder -monatsgeldversicherung angeboten werden, Versicherungsleistungen müssen Geldleistungen sein
  • in allen Pflegestufen von 0 bis III müssen Leistungen vorgesehen sein
  • das Pflegemonatsgeld in Pflegestufe III beträgt mindestens 600,- EUR
  • Versicherer muss sich im Leistungsfall an die Feststellungen der Pflegekasse halten
  • Wartezeit ist auf maximal 5 Jahre begrenzt
  • der monatliche Eigenbeitrag des Versicherungsnehmers liegt bei mindestens 10,- EUR
  • für Hilfebedürftige besteht die Möglichkeit der Kündigung oder Ruhestellung des Vertrages
Folgende Mindestleistungen wurden in die Musterbedingungen des PKV Verbandes aufgenommen:

  • Pflegestufe I : 20%
  • Pflegestufe II : 30% des in Pflegestufe III vereinbarten Pflegemonatsgeldes.
  • Unser Tipp: Pflegestufe 0 : 10%

Hier gibt es bei den Anbietern erhebliche Leistungsunterschiede, manche Versicherer leisten beispielsweise in Pflegestufe II bis zu 70%.
Die Beiträge und Leistungen sind bereits durch den Versicherer pro Eintrittsalter festgelegt. Bei jüngeren Eintrittsalter sind daher zum Mindestbeitrag von 10,- EUR monatlich deutlich höhere Monatspflegegelder möglich, während bei einem Eintrittsalter ab ca. 40 Jahre nur noch 600,- EUR (Pflegestufe III) monatlich abgesichert werden können. Wenn man bedenkt, dass die durchschnittlichen Kosten in Pflegestufe III in der vollstationären Pflege bei 3.300,- EUR monatlich liegen, ist diese Absicherung wohl kaum als ausreichend zu betrachten. Hinzu kommt die lange Wartezeit von 5 Jahren, bis die ersten Leistungen fließen können.
Wir prüfen für Sie, ob der Abschluss eines ungeförderten Tarifs oder eines Kombinationproduktes (PflegeBahr-Tarif kombiniert mit ungefördertem Aufbautarif) sinnvoller ist, da diese Tarife viel flexibler an ihre Bedürfnisse angepasst werden können und ein besseres Preis- Leistungsverhältnis bieten.
Quelle: blaudirekt Tanja Goldmann, eigene Recherchen

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Empfohlener Beitrag.

Wir suchen Kunden/innen die über gekündigte Lebensversicherung/Rentenversicherungen verfügen.

Wir suchen Kunden/innen die über gekündigte Lebensversicherung/Rentenversicherungen verfügen. Die also in der... Gepostet von You@Net® Ma...