Dienstag, 26.01.2021 18:00 Uhr

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Freitag, 22.01.2021 19:00 Uhr

DAX: 13.874 -0,2% ESt50: 3.602 -0,4% TDax: 3.371 -0,3% Dow: 31.098 -0,3% Nas: 13.528 +0,0% Bitcoin: 26.509 +4,7% Euro: 1,2170 +0,0% Öl: 55,43 -1,3% Gold: 1.855 -0,8%

18 April 2014

BU-Leistungsfall eingetreten? Unsere Kunden erhalten Experten-Unterstützung

Aus meiner Praxis als Versicherungsmakler, habe mittlerweile schon eine Handvoll BU-Leistungsanträge schnell und alle erfolgreich begleitet und abgeschlossen.

Das sind ausschließlich die von mir in den letzten 10 Jahren ausgesuchte Tarife und in Betreuung befindlichen Verträge, bei unterschiedlichen Versicherern.

Nun freue ich mich über eine Kooperation mit einem richtigen Experten im Bereich der BU-Leistungsbeantragung zusammen zu arbeiten. Alle meine Bestandskunden die über mich eine Berufsunfähigkeitsabersicherung abgeschlossen haben, erhalten nach Ostern dazu eine Infomail.

Das bedeutet im Falle eines Falles, können wir gemeinsam entscheiden, ob wir eine externe Unterstützung mit ins Boot holen.

Dies gilt natürlich auch für zukünftige Kunden, die über mich ihre existenziell wichtige Einkommensabsicherung, mit einer privaten BU absichern. Nur so ist der für uns alle bevorstehende Ruhestand finanziell abgesichert (kein Risiko mehr der Unterbrechung der eigenen Sparverträge, Rentenversicherung, Finanzierungsschutz, Eigenheimschutz, Lebensstandard Familienschutz).

Der Staat und Gesetzgeber bietet keine Absicherung,  auf der man sich ausruhen kann, aufgrund nicht vorhandener Tatsachen Kenntnisse. Entschuldigung aber ich nehme kein Blatt vor den Mund. Selbstständige, Berufseinsteiger, Schüler, Studenten, Hausfrauen und eigenverantwortliche Frauen fallen gar ganz aus der gesetzlichen Wackelabsicherung der Erwerbsminderungsrente. Und auch viele Kunden fühlen sich mit einer Miniabsicherung von 500 bis 700 Euro BU-Rente, die vor Jahren mal abgeschlossen wurde sicher. Hier heißt es Informieren und danach die Entscheidung zu Handeln.

17 April 2014

Frohe Ostern!

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie frohe Osterfeiertage!

Ich hoffe, Sie können die freie Zeit genießen und freue mich auf ein Wiedersehen hier auf ihrem Finanzblog, persönlich bei einem Webinar oder im nächsten Beratungsgespräch.

Ihr Jens Artur Förster

16 April 2014

Weisheit des Abends

"Die massen-psychologischen Reaktionen sind an der Börse wie im Theater: Hustet einer, hustet sofort der ganze Saal."
ANDRÉ KOSTOLANY, Börsenlegende

Tipp: Übertragung eines Bausparvertrages

Liebe Kunden und Interessenten, ein Bausparer, der seinen Vertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen (nutzen) kann oder will, hat die Möglichkeit, den Anspruch
auf das sogenannte zinsfeste Bauspardarlehen an einen Angehörigen weiterzugeben.

Die Verwandten können dann den zuteilungsreifen Bausparvertrag,
also das Bausparguthaben und zinsgünstiges Bauspardarlehen, für eigene
wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Voraussetzung ist, dass das
Bausparkonto mit allen Rechten und Pflichten auf den Angehörigen
übertragen wird.

Die Bausparkassen berechnen oft etwa 0,2 oder 0,3 Prozent der Bausparsumme
als Gebühr. Das Bausparinstitut muss natürlich mit der Vertragsübertragung
einverstanden sein. Sie erteilt in aller Regel die Zustimmung, wenn der
Übernehmer ein Angehöriger gemäß Paragraf 15 Abgabenordnung (AO)
des Bausparers ist.

Solche Angehörigen sind: Verlobte, Ehegatten, Kinder, Verwandte und
Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister,
Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Geschwister
der Eltern, Personen, die durch ein längerfristiges Pflegeverhältnis
verbunden sind und miteinander in häuslicher Gemeinschaft wie
Eltern und Kind leben oder gelebt haben (Pflegeeltern und Pflegekinder).

Sie sehen, es macht durchaus Sinn laufend in einem Betreuungsverhältnis mit mir zu sein. Denn nur so ergeben sich auf einmal ganz neue Ideen, Möglichkeiten und Perspektiven, ihr hart verdientes Geld sinnvoll und effektiv angelegt oder investiert zu haben.
Ganz nach meinem Motto: Vorsorgen mit Köpfchen.
Gegen ein geringe Aufwandsentschädigung berate und helfe ich vorliegende Verträge anzupassen.

15 April 2014

Enormes BU-Risiko für Berufspiloten

Die Gefahr berufsunfähig zu werden, wird beim Beruf des Piloten als extrem hoch eingestuft. Gerade als Berufspilot ist man dem besonderen Risiko des Lizenzverlustes ausgesetzt.  Die
Berufsunfähigkeitsversicherung “Loss of Licence” bietet finanziellen Schutz, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen als Berufspilot untauglich ist und somit seine berufliche Berechtigung verliert.

Auch ist Fakt, dass die wenigsten Piloten ein ganzes Berufsleben die hohen Anforderungen ihrer beruflichen Laufbahn erfüllen können. Bei nur den geringsten Anzeichen von psychischen oder auch physischen Problemen kann die Lizenz entzogen werden. Berufsunfähig zu werden, ist aus diesem Grund sehr hoch, sich dagegen abzusichern zwar sehr kostspielig – aber auch unumgänglich.

Aktuell kann man auch in den Medien die Thematik verfolgen, da die Pilotenvereinigung in den Verhandlungen mit den Fluggesellschaften,  hier eine Berücksichtigung in Richtung einer Möglichkeit früher in Ruhestand zu gehen. Hintergrund die massive anstrengend und verantwortungsvolle berufliche Tätigkeit als Pilot.

Die sogenannte “Loss of Licence” sollte in einer ausreichenden Höhe abgeschlossen werden, um zumindest annähernd den Lebensstandart aufrecht zu erhalten. Hier orientiert man sich am Nettoeinkommen.

Achtung! Wichtig!

Die meisten Versicherungsgesellschaften, die eine “Loss of Licence” anbieten, gewähren eine Obergrenze für die versicherte Berufsunfähigkeitsrente.

Hierbei und bei weiteren Fragen unterstütze ich Sie gerne, da ich die Unterschiede der am Markt befindlichen Tarife kenne.


Empfohlener Beitrag.

Wir suchen Kunden/innen die über gekündigte Lebensversicherung/Rentenversicherungen verfügen.

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